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Die kostengünstigste Variante

Die Anonyme Bestattung zeichnet sich in ihrer schlichten und dennoch würdevollen Beisetzungsweise aus. Das Entfallen einer aufwendigen Grabpflege und natürlich der äußerst niedrige Gesamtpreis spricht häufig für diese Bestattungsart. 

TODESFALL

Das ist jetzt zu tun

Wenn ein Familienmitglied verstorben ist, kann dies eine sehr schwierige und schmerzhafte Zeit sein. Wir verstehen, dass Sie unter großem Druck stehen und mit Trauer kämpfen. Die Organisation einer Bestattung kann eine zusätzliche Belastung darstellen.
Wir möchten Ihnen in dieser schweren und emotionalen Zeit helfen. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gerne, was im Todesfall zu tun ist. Der Tod eines geliebten Menschen kann oft unerwartet eintreten. In unserer Kultur wird der Tod oft tabuisiert und es wird wenig darüber gesprochen. Dadurch können viele Aufgaben und Behördengänge auf Sie zukommen, mit denen Sie möglicherweise noch nie zuvor konfrontiert waren.
Als Voraussetzung für die Abholung des Verstorbenen durch ein Bestattungsinstitut ist die Durchführung einer Leichenschau.
Diese wird in der Regel durch den Hausarzt, Bereitschafts- oder Stationsarzt durchgeführt.
Im Anschluss an die Untersuchung des Verstorbenen erfolgt die Ausstellung einer Todesbescheinigung.
Bei Anzeichen für einen nichtnatürlichen Tod wird die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Ist die Leichenschau durchgeführt gilt es als nächstes den Bestatter und die Bestattungsart auswählen. Ihre Entscheidung sollte vom Wunsch des Verstorbenen motiviert sein, auch wenn oftmals auch finanzielle Faktoren eine große Rolle spielen.
Wir bieten Ihnen günstige und würdevolle Bestattungen an. Achten Sie beim Bestattungsvertrag auch auf die Leistungen, welche im Preis enthalten sind und welche Aufgaben Sie selbst übernehmen müssen. 
Weiterhin können Sie einen Sarg oder eine Urne auswählen, die dem Toten als letzte Ruhestätte gelten soll.
Für die weiteren behördlichen Schritte werden die Personenstandsdokumente benötigt. Diese können den Bestattungsfahrern bei der Abholung übergeben oder nachträglich postalisch übersendet werden. Beachten Sie auch, dass der Verstorbene für seinen Sterbefall Verfügungen oder ein Testament geschrieben haben könnte. Hierunter können Organspendewünsche fallen oder aber auch ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut.
Verständigen Sie auch die engsten Freunde und Familienmitglieder des Verstorbenen, um weitere Schritte zu besprechen und um sich Hilfe bei der Planung zu holen. In erster Linie sollten Sie aber gemeinsam trauern.
Sie sollten in den ersten Tagen sich um die Versorgung eventuell vorhandener Haustiere kümmern. Ebenfalls sind von den Angehörigen oder Bestattungspflichtigen Kündigungen vorzunehmen u. A. für Strom, Gas, Wasser, Versicherungen und andere Verträge.
Neben den bürokratischen Angelegenheiten ist auch der Umfang der Trauerfeier zu planen.
Kontaktieren Sie inzwischen auch die Bekannten und Verwandten des Verstorbenen, holen Sie sich kirchlichen Beistand, falls Sie das wünschen.
Kontaktieren Sie den Friedhof und klären Sie die Formalitäten zum Grabplatz und der Beisetzung ab. Denken Sie auch daran, den Grabschmuck und die Trauerfloristik zu bestellen.

Allgemeins

Fragen rund um die Bestattung

Heutzutage gibt es ein großes Angebot an Bestattungsmöglichkeiten. Die wohl bekanntesten Bestattungen sind die Erd- und Feuerbestattung. Aus der Feuerbestattung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten bei der Beisetzungsform, wie beispielsweise in einem Wald oder im Meer. Für Naturliebhaber ist auch die Bestattung in einem Bergbach, in der Luft oder auf einer Alm möglich. Bei diesen Arten kann die Beisetzung auf Wunsch auch anonym erfolgen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Bestattungsarten finden sie hier.
Unter einer anonymen Beisetzung versteht man eine Grabstelle ohne Kennzeichnung und/oder eine Beisetzung ohne die Teilnahme von Angehörigen. Diese Art der Bestattung ist in Regel die kostengünstigste Variante.
Die bestattungspflichtige Person hat die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen. In der Regel handelt es sich um den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Jedes Bundesland hat jedoch auch ein eigenes Bestattungsgesetz, in welchem der Kreis bzw. die Rangfolge der verpflichteten Angehörigen vorgegeben ist.
Bei Missachtung der Bestattungspflicht sorgt das Ordnungsamt für die Bestattung. Auch in diesem Fall muss der Angehörige die Kosten übernehmen.
Die Gesamtsumme der Bestattung richtet sich vor allem nach der Gestaltung und der Umsetzung besonderer Wünsche.
Zu den regulär anfallenden Kosten zählen:
  • Leistungen des Bestatters
    (z. B. Abholung, Sarg, Krematorium, Behördengänge)
  • Leistungen des Friedhofs/Beisetzungsortes
    (z. B. Grabplatz, Raumnutzung, Beisetzung)
  • Fremdleistungen
    (z. B. Leichenschau, Kühlgebühren vom Krankenhaus)
  • Gestaltung des Grabes
    (z. B. Grabstein, Kreuz, Einfassung des Grabes)
  • Gestaltung der Beisetzung
    (z. B. Blumenschmuck, Musik, Trauerredner, Dekoration)
Bei SEGENIUS sind viele der aufgeführten Leistungen bereits im ausgewählten Bestattungspaket enthalten.
SEGENIUS ist ein familiengeführter Bestatter, der sich auf bundesweite Bestattungen spezialisiert hat. Dabei erhalten Angehörige alles aus einer Hand und können von einem Erfahrungsschatz aus über 14 Jahren profitieren.
Unser Team steht Ihnen immer hilfsbereit zur Seite und verwirklicht die Bestattung nach Ihren Wünschen.
Auf unserer Seite Bestattung finden Sie eine Übersicht der möglichen Bestattungsvarianten. Dabei werden die Arten beschrieben und auf die Beisetzungsvarianten verwiesen.
Diese unterscheiden Sie beispielsweise vom Beisetzungsstandort oder der Gestaltung.
Zu Beginn wählen Sie sich die  gewünschte Bestattung über das Menü oder die Bestattungsübersicht aus.
Danach geben ist den voruassichtlichen Sterbeort an.
Sind diese Schritte erledigt, ist die Bestattung nach Ihren Wünschen geplant. Mit dem Anklicken des Feldes »VorsorgeAngebot erstellen« können Sie das Bestattungsangebot als PDF-Datei erstellen und ausdrucken.
Zu Beginn wählen Sie sich die gewünschte Bestattung über das Menü oder die Bestattungsübersicht aus.
Danach geben ist den Ort und die Abholeinrichtung des Verstorbenen an. Zusätzlich können Sie auch noch über das Sargmodell und die spätere Schmuckurne entscheiden.
Sind diese Schritte erledigt, ist die Bestattung nach Ihren Wünschen geplant. Mit dem Anklicken des Feldes »Bestattung beauftragt« kommen Sie zum nächsten Schritt.
Hier geben Sie die persönlichen Daten ein, von Ihnen als bestattungspflichtige Person sowie der verstorbenen Person an. Beachten Sie, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.
Zum Schluss bekommen Sie noch einmal einen Überblick über die gewählte Bestattung sowie die persönlichen Daten und unterschreiben im vorgesehenen Feld.
Stimmt alles? Dann können Sie die Bestattung mit einem letzten Mausklick beauftragen. Fertig!
Zu Beginn wählen Sie sich die gewünschte Bestattung über das Menü oder die Bestattungsübersicht aus.
Danach geben ist den voraussichtlichen Sterbeort an.
Sind diese Schritte erledigt, ist die Bestattung als Vorsorge nach Ihren Wünschen geplant. Mit dem Anklicken des Feldes »Vorsorge erstellen« können Sie die Vorsorgeunterlagen als PDF-Datei ausdrucken.
Die Unterlagen (Auftrag, Vollmacht) sind nun noch vom Bestattungspflichtigen zu unterschreiben und an uns zurückzusenden.
Im Anschluss hinterlegen wir die Vorsorge für den Ernstfall und bestätigen dies schriftlich. 
Bewegen Sie den Mauszeiger in das Unterschriftenfeld. Arbeiten Sie von einem Computer oder Laptop aus, dann halten Sie die linke Maustaste gedrückt und unterschreiben durch die Bewegung der Maus.
Nutzen Sie ein Tablet oder Smartphone können Sie ganz einfach durch die Fingerbewegung auf dem Display unterschreiben.
Sollte die Unterschrift nicht gelungen sein, können Sie über das Feld »Unterschrift löschen« einen neuen Versuch wagen.

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Antworten auf die nächsten Schritte

Nach der Online-Beauftragung haben Sie einen großen Schritt getan. Ab diesem Punkt wird es leichter, denn jetzt können Sie auf unsere volle Unterstützung zählen.
Im Anschluss kontaktieren wir Sie telefonisch, um die nächsten Schritte abzusprechen. Dabei haben wir ein offenes Ohr für Ihre Fragen und teilen Ihnen die erforderlichen Personenstandsdokumente mit.
Eine Abholung ist erst nach der Ausstellung der Todesbescheinigung durch einen Arzt möglich. In besonderen Fällen ist eine staatsanwaltschaftliche Freigabe erforderlich.
Um dies in Erfahrung zu bringen, setzen wir uns schnellstmöglich mit der Abholeinrichtung in Verbindung und stimmen die Details für eine zeitnahe Abholung ab.
Die wichtigsten Dokumente sind die Personenstandsdokumente des Verstorbenen. Diese werden unter anderem benötigt, um den Familienstand beim zuständigen Standesamt nachzuweisen. 
ledig:
Geburtsurkunde, Personalausweis/Befreiung von der Ausweispflicht oder Reisepass
verheiratet:
Personalausweis/Befreiung von der Ausweispflicht oder Reisepass, Heiratsurkunde
geschieden:
Personalausweis/Befreiung von der Ausweispflicht oder Reisepass, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
verwitwet:
Personalausweis/Befreiung von der Ausweispflicht oder Reisepass, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Wichtige Hinweise:
Diese Dokumente benötigt das zuständige Standesamt als Originaldokument oder beglaubigte Kopie.
Bei Geburten, Eheschließungen, Scheidungen oder einem Todesfall des Ehepartners im Ausland sind die Dokumente als internationale Ausfertigung oder mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Die Personenstandsdokumente sind oftmals in den persönlichen Sachen oder im Stammbuch zu finden.
Ist ein Personenstandsdokument nicht auffindbar, dann kann beim Standesamt des Ereignisses (z. B. der Geburt, Eheschließung, etc.) eine beglaubigte Abschrift aus dem entsprechenden Register beantragt werden.
Auch hier unterstützen wir Sie auch auf Wunsch und übernehmen diesen Behördengang für Sie. Sprechen Sie uns einfach an.
Nachdem Sie uns die Unterlagen übermittelt und mit der Bestattung beauftragt haben, überprüfen wir die Möglichkeit einer Zahlung auf Rechnung. 
In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung nach Durchführung unserer Bestattungsleistungen. Im Anschluss können mit dem zuständigen Ansprechpartner auch eine individuelle Ratenzahlung vereinbaren.

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