Die kostengünstigste Variante
Die Anonyme Bestattung zeichnet sich in ihrer schlichten und dennoch würdevollen Beisetzungsweise aus. Das Entfallen einer aufwendigen Grabpflege und natürlich der äußerst niedrige Gesamtpreis spricht häufig für diese Bestattungsart.
TODESFALL
Das ist jetzt zu tun
Wenn ein Familienmitglied verstorben ist, kann dies eine sehr schwierige und schmerzhafte Zeit sein. Wir verstehen, dass Sie unter großem Druck stehen und mit Trauer kämpfen. Die Organisation einer Bestattung kann eine zusätzliche Belastung darstellen.
Wir möchten Ihnen in dieser schweren und emotionalen Zeit helfen. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gerne, was im Todesfall zu tun ist. Der Tod eines geliebten Menschen kann oft unerwartet eintreten. In unserer Kultur wird der Tod oft tabuisiert und es wird wenig darüber gesprochen. Dadurch können viele Aufgaben und Behördengänge auf Sie zukommen, mit denen Sie möglicherweise noch nie zuvor konfrontiert waren.
Als Voraussetzung für die Abholung des Verstorbenen durch ein Bestattungsinstitut ist die Durchführung einer Leichenschau.
Diese wird in der Regel durch den Hausarzt, Bereitschafts- oder Stationsarzt durchgeführt.
Im Anschluss an die Untersuchung des Verstorbenen erfolgt die Ausstellung einer Todesbescheinigung.
Bei Anzeichen für einen nichtnatürlichen Tod wird die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Ist die Leichenschau durchgeführt gilt es als nächstes den Bestatter und die Bestattungsart auswählen. Ihre Entscheidung sollte vom Wunsch des Verstorbenen motiviert sein, auch wenn oftmals auch finanzielle Faktoren eine große Rolle spielen.
Wir bieten Ihnen günstige und würdevolle Bestattungen an. Achten Sie beim Bestattungsvertrag auch auf die Leistungen, welche im Preis enthalten sind und welche Aufgaben Sie selbst übernehmen müssen.
Weiterhin können Sie einen Sarg oder eine Urne auswählen, die dem Toten als letzte Ruhestätte gelten soll.
Für die weiteren behördlichen Schritte werden die Personenstandsdokumente benötigt. Diese können den Bestattungsfahrern bei der Abholung übergeben oder nachträglich postalisch übersendet werden. Beachten Sie auch, dass der Verstorbene für seinen Sterbefall Verfügungen oder ein Testament geschrieben haben könnte. Hierunter können Organspendewünsche fallen oder aber auch ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut.
Verständigen Sie auch die engsten Freunde und Familienmitglieder des Verstorbenen, um weitere Schritte zu besprechen und um sich Hilfe bei der Planung zu holen. In erster Linie sollten Sie aber gemeinsam trauern.
Sie sollten in den ersten Tagen sich um die Versorgung eventuell vorhandener Haustiere kümmern. Ebenfalls sind von den Angehörigen oder Bestattungspflichtigen Kündigungen vorzunehmen u. A. für Strom, Gas, Wasser, Versicherungen und andere Verträge.
Neben den bürokratischen Angelegenheiten ist auch der Umfang der Trauerfeier zu planen.
Kontaktieren Sie inzwischen auch die Bekannten und Verwandten des Verstorbenen, holen Sie sich kirchlichen Beistand, falls Sie das wünschen.
Kontaktieren Sie den Friedhof und klären Sie die Formalitäten zum Grabplatz und der Beisetzung ab. Denken Sie auch daran, den Grabschmuck und die Trauerfloristik zu bestellen.
Allgemeins
Fragen rund um die Bestattung
Heutzutage gibt es ein großes Angebot an Bestattungsmöglichkeiten. Die wohl bekanntesten Bestattungen sind die Erd- und Feuerbestattung. Aus der Feuerbestattung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten bei der Beisetzungsform, wie beispielsweise in einem Wald oder im Meer. Für Naturliebhaber ist auch die Bestattung in einem Bergbach, in der Luft oder auf einer Alm möglich. Bei diesen Arten kann die Beisetzung auf Wunsch auch anonym erfolgen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Bestattungsarten finden sie hier.
Unter einer anonymen Beisetzung versteht man eine Grabstelle ohne Kennzeichnung und/oder eine Beisetzung ohne die Teilnahme von Angehörigen. Diese Art der Bestattung ist in Regel die kostengünstigste Variante.
Die bestattungspflichtige Person hat die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen. In der Regel handelt es sich um den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Jedes Bundesland hat jedoch auch ein eigenes Bestattungsgesetz, in welchem der Kreis bzw. die Rangfolge der verpflichteten Angehörigen vorgegeben ist.
Bei Missachtung der Bestattungspflicht sorgt das Ordnungsamt für die Bestattung. Auch in diesem Fall muss der Angehörige die Kosten übernehmen.
Die Gesamtsumme der Bestattung richtet sich vor allem nach der Gestaltung und der Umsetzung besonderer Wünsche.
Zu den regulär anfallenden Kosten zählen:
Leistungen des Bestatters
(z. B. Abholung, Sarg, Krematorium, Behördengänge)
Leistungen des Friedhofs/Beisetzungsortes
(z. B. Grabplatz, Raumnutzung, Beisetzung)
Fremdleistungen
(z. B. Leichenschau, Kühlgebühren vom Krankenhaus)
Gestaltung des Grabes
(z. B. Grabstein, Kreuz, Einfassung des Grabes)
Gestaltung der Beisetzung
(z. B. Blumenschmuck, Musik, Trauerredner, Dekoration)